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Frage Orangenhaut
- SyMpa
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Re: Subject
02 Aug. 2010 11:07
Montag, 14. April 2008
Neuwagen mit Orangenhaut Kauf ist bindend
Geringfügige Lackschäden berechtigen auch bei einem Neuwagen nicht zum
Rücktritt vom Kaufvertrag. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG)
Koblenz. In diesem Fall könne der Käufer allenfalls sogenannte Nachbesserung
verlangen (Urteil vom 24.1.2008 - Az.: 5 U 684/07).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des
Landgerichts Koblenz auf und wies die Klage eines Autokäufers auf
Rückabwicklung seines Kaufvertrages ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig,
sondern liegt wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe vor (BGH-Az.: VII ZR 46/08).
Der Kläger hatte bemängelt, dass bei seinem gekauften Neuwagen die Lackierung
der Heckblende in der Oberflächenstruktur unsauber sei (sogenannte
Orangenhaut). Er verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das
OLG sah - anders als das Landgericht - dafür jedoch keine rechtliche Grundlage.
Es handele sich nur um einen unerheblichen Fahrzeugmangel. Eine
Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs wäre daher unverhältnismäßig. Das OLG
verurteilte den Kfz-Händler deswegen lediglich zur Nachbesserung.
Neuwagen mit Orangenhaut Kauf ist bindend
Geringfügige Lackschäden berechtigen auch bei einem Neuwagen nicht zum
Rücktritt vom Kaufvertrag. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG)
Koblenz. In diesem Fall könne der Käufer allenfalls sogenannte Nachbesserung
verlangen (Urteil vom 24.1.2008 - Az.: 5 U 684/07).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des
Landgerichts Koblenz auf und wies die Klage eines Autokäufers auf
Rückabwicklung seines Kaufvertrages ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig,
sondern liegt wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe vor (BGH-Az.: VII ZR 46/08).
Der Kläger hatte bemängelt, dass bei seinem gekauften Neuwagen die Lackierung
der Heckblende in der Oberflächenstruktur unsauber sei (sogenannte
Orangenhaut). Er verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das
OLG sah - anders als das Landgericht - dafür jedoch keine rechtliche Grundlage.
Es handele sich nur um einen unerheblichen Fahrzeugmangel. Eine
Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs wäre daher unverhältnismäßig. Das OLG
verurteilte den Kfz-Händler deswegen lediglich zur Nachbesserung.
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- Sonja
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Re: Subject
02 Aug. 2010 11:03
ich weiss da jetzt auch nix spezielles zu, aber neuwagen haben sicher keinen "orangenhauteffekt", sonst gäbs da ja auch reklamationen ohne ende. der will dich wohl veräppeln. kennst du nicht noch einen lackierer, den du mal fragen könntest?
ich habe auf der TC den sehr schönen sm, der frisch lackiert war (in grüngold), gesehen und der hatte sicher keine orangenhaut!!
lg
sonja
ich habe auf der TC den sehr schönen sm, der frisch lackiert war (in grüngold), gesehen und der hatte sicher keine orangenhaut!!
lg
sonja
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- SyMpa
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02 Aug. 2010 10:51
-
bei mir mußten nach Hagelschlag verschiedene Bereiche neu lackiert werden
der Lacker hat einen erkennbaren Orangenhauteffekt abgeliefert und behauptet,
das sei bei den heutzutage vorgeschriebenen wasserbasierten Lacken gar nicht
anders möglich. Auch Neuwagen hätten einen Orangenhauteffekt.
Ich denke, der will mich verar.....
Neuwagen: Robottechnik
Im Spezialbetrieb müsste auch mit Wasserlack ein einwandfreies Ergebnis erzielbar sein
wer weiß mehr ?
-
bei mir mußten nach Hagelschlag verschiedene Bereiche neu lackiert werden
der Lacker hat einen erkennbaren Orangenhauteffekt abgeliefert und behauptet,
das sei bei den heutzutage vorgeschriebenen wasserbasierten Lacken gar nicht
anders möglich. Auch Neuwagen hätten einen Orangenhauteffekt.
Ich denke, der will mich verar.....
Neuwagen: Robottechnik
Im Spezialbetrieb müsste auch mit Wasserlack ein einwandfreies Ergebnis erzielbar sein
wer weiß mehr ?
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