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Euer Citroen SM Club Deutschland.

THEMA: Frage

Subject 31 Mär 2010 13:19 #41

Oldtimer-Versicherung der AXA:

www.axa.de/servlet/PB/menu/1170740/index.html
LG Fred

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Subject 30 Mär 2010 21:28 #42

Also, der ADAC halt. Ein Mitglied hatte damals in der Toscana was am Motor (Kopfdichtung), da hat der ADAC die Karre auf dem Transporter nach München gefahren.

Und mich haben die hier im Umkreis auch immer hingefahren, wo ich wollte. Entweder hab ich dem ADACler nen Fuffi gegeben, oder es hat gleich mein Kumpel gemacht zum Erstattungspreis des ADAC.

Andreas

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Subject 30 Mär 2010 17:03 #43

Oh, sorry! Danke für den Hinweis. Äh, lesen war noch nie meine Stärke.:D

Aber vielleicht hilft euch der Beitrag zur Vorbeugung eventueller Kasko oder Haftplichtschäden.

Ansonsten fällt mir nur ADAC oder AVD ein. Oder vielleicht doch mal Gerold fragen.

Grüße
  • Frank Joh S.

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Subject 30 Mär 2010 16:27 #44

Äh, geht ein bisschen an meinem Thema vorbei, Frank!

Mein Thema geht nämlich so:

- Beispiel: WBW 20000,- Euro
- Ort: Campingplatz am Mont Ventoux/F
- Schaden: Lenkung geht nicht mehr (nicht an Ort u. Stelle behebbar)
- Schuldfrage: selbst verschlissen
- Voraussichtl. Rep.-Kosten: 800, - Euro
- Restwert: 19200,- Euro
- kein Bock auf lokale Cit.-Werkstatt, will zuhause in Bastelgarage reparieren


Welcher Schutzbrief hilft dann?


Viele Grüsse!
  • Jochen SM-13
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Subject 30 Mär 2010 16:02 #45

Beim Haftplichtschaden, wir erinnern uns: Unverschuldet / nicht Schuld am eigenen Fahrzeugschaden.

Da gibt es Grundrechte: Rechtsanwalt, Sachverständiger und Werkstatt „deiner“ Wahl. Diese Kosten „müssen“ von der eintrittspflichtigen Versicherung ( gegnerische VS ) bezahlt werden!

Also, kommt nicht auf den Gedanken, die eigene Rechtschutzversicherung einzuschalten. Die hat damit nichts zu tun.

Beispiele gibt es nachher. Ich muss jetzt noch mal weg.
  • Frank Joh S.

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Subject 30 Mär 2010 15:39 #46

Der Gutachter legt den Schadenaufwand fest: Reparaturkosten plus Wertminderung
Wertminderung wird es bei dem SM nicht geben. Sollte man mal darüber nachdenken. Zur Zeit nur bis 9 Jahre oder 190000 km. Wenn eins von beiden
erreicht ist.

Dann legt er den Wiederbeschaffungsaufwand fest: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Wiederbeschaffungswert: Wert vor dem Unfall
Restwert: Wert im verunfallten Zustand

1.
Beispiel: WBW = 20000,- Euro
Restwert: 3500,- Euro
Rep.-Kosten: 22000,- Euro Brutto

Wirtschaftlicher Totalschaden
Dann zahlt die VS 18500,- Euro und mehr nicht. Die zahlt die Abschleppkosten auch nur bis zur nächsten Werkstatt und nicht bis in den Heimathafen.

2.
Beispiel: WBW 20000,- Euro
Restwert: 3500,- Euro
Rep.-Kosten: 17000,- Euro Brutto

Unechter Totalschaden, da WBW minus Restwert weniger als Reparaturkosten.
Das ist ein UHU Fall. Ein Fall unter hundert Prozent!!
WBW: 100 %

Du kannst reparieren oder den Geldbetrag auszahlen lassen.
Hier 16500,- Euro brutto abzüglich 19% MWST also 13865,55 Euro Netto
Kannst du die Steuer nachweisen, bekommst du sie ersetzt. Vorraussetzung, dass es kein Geschäftsfahrzeug ist. Denn da ist die MWst aussen vor und für die Firma ein durchlaufender Posten.

Bei normalen Fahrzeugen kommt auf die Entfernung der Werkstatt an, in die das Fahrzeug verbracht wurde. Weit weg wird das Fahrzeug dort repariert.

Beim SM mindestens in eine Werkstatt die sich damit auskennen. Wobei wir ja wissen wer sich damit auskennt. Die VS aber nicht. Die denken Citroen, also ab in die Cit.-Werkstatt. Deshalb bei Oldies vorher klären. Wenn die ungeschmeidig reagieren wechseln.

Hierfür bitte mal Gerold Röben anrufen oder alte Clubzeitung wälzen. Da steht das drin, dass der CitroenSM-Club Verträge mit der Oldicarcover/ Westfälische Provinzial
abgeschlossen haben. Bin ich auch versichert.

Das gilt nur für Kaskoschäden: Also selbst verschuldet!!
  • Frank Joh S.

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Subject 30 Mär 2010 15:11 #47

Später mehr ich muss jetzt erst schaffe.
  • Frank Joh S.

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Subject 30 Mär 2010 15:00 #48

Bevor ihr alles in einen Topf werft, hier mal ein paar Grundsätzliche Dinge.

Es gibt zwei Arten von Schäden:

Kaskoschaden: Eigenverschulden
Haftpflichtschaden: Fremdverschulden ( nicht Schuld am eigenen Fahrzeugschaden )

Ist man selber schuld, ist man grundsätzlich erstmal Versicherungsweisungsgebunden. Das heißt: Die VS lässt nur bis zur nächsten Werkstatt schleppen. Die VS stellt den Mietwagen wenn nicht mehr verkehrs- und betriebssicher. Notfallreparaturen werden berücksichtigt. Die VS schreibt einen SV-Gutachten vor oder es reicht ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt.
Beim SM wird auf jedenfall ein SV sich das Fahrzeug ansehen. Der entscheidet dann ob reparabel oder nicht. Also wirtschaftlich vernünftig oder unvernünftig. Wenn unvernüftig, ist das für die VS damit abgetan. Dann bezahlen die nur bis zur nächsten Werkstatt und nicht bis in den Heimathafen. Es sei den es wurde bei Vertragsabschluß der Punkt extra aufgeführt und von der VS bewilligt.
  • Frank Joh S.

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Subject 30 Mär 2010 12:27 #49

Aha.
Ich habe beim HDI angerufen und die haben, wie befürchtet, gesagt, dass sie nur zur nächstgelegenen Werkstatt schleppen.

Viele Grüsse,
Jochen
  • Jochen SM-13
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Subject 30 Mär 2010 08:01 #50

Der Rücktransport wird normalerweise von allen Versicherern übernommen, wenn das Fahrzeug vor Ort entweder gar nicht oder nur nach langer Wartezeit auf Ersatzteile zu reparieren wäre. Auch spielt der Restwert eine Rolle: Ist die Reparatur teurer als der Restwert, kann man das Fahrzeug vor Ort verschrotten lassen. Deshalb: Die SM sollte geschätzt worden sein. Dann stellt sich die Frage nicht und kein Versicherer finanziert wochenlange Aufenthalte bis solch ein Wagen endlich repariert wird.

Ist mir passiert: Bei Orleans rauscht mir 1997 ein LKW hinten rein: Schaden: Beide Rücklichter, die Zwischenblende, beide Stoßstangen und das Chromteil der Nummernschildbeleuchtung hin. Habe auf dem Rückweg die Teile alle neu bei Blondeau gekauft für umgerechnet damals schon fast 5000 Euro. Dann kommt mein Versicherer und sagt ich hätte mein Fahrzeug zu Citroën vor Ort bringen sollen und die mit der Ersatzteilbeschaffung beauftragen sollen, das wäre billiger geworden. Meine Antwort: Dann hätte ich Hotel und Mietwagen zu gute gehabt bis alles wieder ganz ist.

Die Versicherung hat sehr schnell bezahlt!
Grüße!

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Subject 30 Mär 2010 00:08 #51

Ich habe die Schutzbrief-Umstellung auf ein Angebot mit Rücktransport in die heimische Garage immer noch nicht in trockene Tücher gebracht und die AvD´ler antworten auch nicht auf mails und mein HDI auch nicht.

Das heisst bislang, dass nur der ADAC-Plus-Schutzbrief den Rücktransport nach Hause schriftlich bestätigt übernimmt, bei allen anderen sind Fragezeichen. Auch beim AvD geht es nicht eindeutig aus dem website-Text hervor.

Gruss,
Jochen
  • Jochen SM-13
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Subject 05 Dez 2008 12:21 #52

Ulli_39 postete
Wenn ich es richtig verstanden habe (ja das passiert schon ab und zu:-) ) zweimal zahlen?
Ulli

Nicht ganz, Ulli:
"AvD OldtimerCard¹ für AvD Mitglieder nur 29 EUR im Jahr."
Dazu kommt die normale Mitgliedschaft (49 ¤)
Also nur 1,5 mal zahlen. ;-)


Viele Grüße

Helge
Der Weg ist das Ziel!

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Subject 05 Dez 2008 11:50 #53

Wenn ich es richtig verstanden habe (ja das passiert schon ab und zu:-) ) zweimal zahlen?
Ulli
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Subject 05 Dez 2008 11:14 #54

Hallo Ulli,

für normale Alltagsautos gibt es den normalen Schutzbrief.

Der AvD hat den Nachteil, dass Gerling einen Schutzbrief gelegentlich kümdigt, wenn zu viele Schäden auftreten. Das ist mir vor ein paar Jahren mit meinem XM passiert. Jetzt bin ich zwar noch Mitglied, habe aber keinen Schutzbrief mehr. :-(


Viele Grüße

Helge
Der Weg ist das Ziel!

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Subject 05 Dez 2008 11:08 #55

Guten Morgen,
"Voraussetzungen: Mindestalter 20 Jahre"
was passiert wenn ich mit einem nicht so alten Wagen eine Panne habe?
Eine Versicherung für alle Fahrzeuge, so sollte es doch sein!

Ulli
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Subject 05 Dez 2008 10:54 #56

AvD OldtimerCard¹ für AvD Mitglieder nur 29 EUR im Jahr.
AvD OldtimerCard¹ für Nicht-Mitglieder 49 EUR im Jahr.
Voraussetzungen: Mindestalter 20 Jahre; Mindestens Zustandsnote 3 (gebrauchter Zustand, normale Spuren der Jahre, kleinere Mängel, aber voll fahrbereit, keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten notwendig, nicht sehr schön, aber optisch gut und gebrauchsfähig); Fahrzeug befindet sich im Originalzustand, insofern Umbauten/Tuning vorhanden, dann nur zeitgenössisch; Marktwertentwicklung muss tendenziell steigend sein.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!

Telefon: 0180 5 161910
(0,14 € / Minute aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunk)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

¹ Versicherungsträger: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover; HRB 201662

Die AvD OldtimerCard¹ im Überblick
AvD Clubleistungen
Pannen- und Abschlepphilfe
24 Stunden persönlicher Notruf
Europaweiter Pick-Up-Service
AvD Oldtimerversicherung
Individuelle Prämienberechnung
Besonders günstige Haftpflicht- und Kasko-Tarife
Wertgutachten erst ab 50tsd. EUR Wert notwendig
AvD Premium Schutzpaket
Mietwagen, Hotelübernachtung, Fahrzeugrücktransport, Ersatzteilversand, Fahrzeugunterstellung und -rückholung
AvD Oldtimer Spezial-Service
Beratung in allen Oldtimerfragen
Rechtsauskunft rund um den Oldtimer
Vertretung in allen wichtigen Gremien

Service Garantie
Bei einer Panne kommt es auf schnelle und kompetente Hilfe an!
LG Fred

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Subject 04 Dez 2008 22:08 #57

Da steht bei denen auf der website - Fahrzeugrückholung scheint wirklich weiter zu gehen als nur bis zur "nächstgelegenen Fachwerkstatt" -stop- obwohl Ihr ja alle mit ADAC-etc. (ich will auch nicht in den ADAC) auch jetzt schon zufrieden seid:


Die AvD OldtimerCard¹ im Überblick
AvD Clubleistungen
* Pannen- und Abschlepphilfe
* 24 Stunden persönlicher Notruf
* Europaweiter Pick-Up-Service

AvD Premium Schutzpaket
* Mietwagen, Hotelübernachtung, Fahrzeugrücktransport, Ersatzteilversand, Fahrzeugunterstellung und -rückholung

AvD Oldtimer Spezial-Service
* Beratung in allen Oldtimerfragen
* Rechtsauskunft rund um den Oldtimer
* Vertretung in allen wichtigen Gremien
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Subject 03 Dez 2008 19:38 #58

Der AvD bietet die Oldtimer Card an, ein spezieller Schutzbrief für Oldtimer.

Viele Grüße

Gerold

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Subject 01 Dez 2008 16:07 #59

SOEG postete
Die Amex-Gold-Card ist eine Versicherung bei der AXA. Sie gilt nur au�erhalb eines umkreises von 50 km des Wohnortes. Abschleppen bis zu einer geeigneten Werkstatt.

Nicht versichert: Ereignisse aufgrund: Phobien, emotionalen, mentalen oder depressiven Krankheiten aller Art sowie krankhafter St�rungen infolge psychicher Reaktionen.

F�r uns relevant? ;)

Auch im Kleingedruckten: Bei AMEX Gold stimmt man einer Vorpfändungsmöglichkeit zu, deshalb hab ich die nicht.

Achim

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Subject 01 Dez 2008 14:43 #60

Dann sind wir ja alle von dieser Versicherung ausgeschlossen. Allein der Besitz eines SM ist ja durch das vorhanden sein krankhafter Störungen infolge psychicher Reaktionen verursacht. Mist.
Wieder nichts.
Vielleicht sollte ich dann Meinen SM in Acryl giessen und ihn mir auf den Balkon stellen lassen? Dann passiert sicher nichts - ausser dass der Balkon dann in die Tiefgarage stürzt. Dann lass ich ihn besser gleich da.


Viele Grüße

Helge

PS: Ich will den ADAC nicht!
Der Weg ist das Ziel!

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